Studienbeihilfe im Überblick: It’s all about the money!

Studienbeihilfe im Überblick: It’s all about the money!


02.01.2024 · Evergreen, Finanzen · von Lukas

Um wenige Dinge im Studium kursieren so viele unterschiedliche Geschichten wie um die Studienbeihilfe. Für mehr Durchblick haben wir die wichtigsten Eckpunkte für dich zusammengefasst und erklären dir, was sich im Herbst 2022 für dich ändern wird.

Grundsätzliches zur Studienbeihilfe

Studienbeihilfe

Die Studienbeihilfe soll nach österreichischem Recht dann greifen, wenn die Eltern und/oder der/die Studierende nicht in der Lage sind, die mit einem Studium verbundenen Kosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Hieraus leiten sich folgende wesentliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Studienbeihilfe ab:

  • soziale Förderungswürdigkeit
  • Vorliegen eines günstigen Studienerfolges
  • Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen (Achtung: Bei Selbsterhalterstipendium ist die Grenze höher)

Die Bestimmungsfaktoren der sozialen Förderungswürdigkeit sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße. Diese Faktoren haben auch Einfluss auf die Höhe der Studienbeihilfe. Anspruch auf die Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürger sowie gleichgestellte Ausländer und Staatenlose.

Für die ersten beiden Semester ist lediglich die Aufnahme als ordentlicher Studierender vorzuweisen. Spätestens bis zum Ende der Antragsfrist für das dritte Semester ist jedoch ein Erfolgsnachweis vorzulegen. Sonst muss die Studienbeihilfe zurückbezahlt werden!

Der Studienerfolgsnachweis liefert eine Bestätigung über die Anzahl der positiv absolvierten Studienleistungen. D.h. das Erbringen einer bestimmten Anzahl an positiv absolvierten Studienleistungen ist ein entscheidendes Kriterium für den Erhalt der Studienbeihilfe. Die benötigten Studienleistungen können je nach Studienabschnitt und Bildungseinrichtung variieren. Details zum Leistungsnachweis findest du online.

Um Studienbeihilfe beziehen zu können, musst du zudem innerhalb der Mindeststudienzeit und einem Toleranzsemester studieren. Weitere Infos zur sog. Anspruchsdauer der Studienbeihilfe findest du ebenfalls online.

Was ändert sich mit September 2022?

Zum einen ändert sich, welches Alter du zu Studienbeginn haben darfst: Die Altersgrenze für den Bezug hebt sich dann um drei Jahre auf 33.

Zum anderen ändert sich die Berechnungsweise: Es gibt Erleichterungen für Berufstätige bzw. Selbsterhalter, die Studienförderung wird von der Familienbeihilfe entkoppelt, außerdem steigt die Einkommensgrenzen für den Bezug und die Höchstbeihilfe wird angehoben (künftig 923€/Monat). Insgesamt steigen die Beihilfen um 8,5 bis 12%.

Noch im Jahr 2022

Das Teuerungs-Entlastungspaket der Bundesregierung wurde beschlossen und brachte Studienbeihilfe-Bezieher im März 2022 300€ Entlastung-Bonus. Und auch jetzt im August wird im Rahmen des Antiteuerungspakets erneut ein 300€ Einmalbonus ausgezahlt. Ein eigener Antrag ist dafür nicht zu stellen.

Ab 2023

Ab nächstem Jahr wird die Studienbeihilfe in Österreich automatisch valorisiert, also eine automatische Wertanpassung an die Inflation vorgenommen.

Höhe und Zuverdienst

Studienbeihilfe

Die Höhe der Beihilfe lässt sich schwer pauschalisieren und variiert je nach den gegebenen Rahmenbedingungen. Die Studienbeihilfe wird monatlich ausbezahlt. Die niedrigste monatliche Studienbeihilfe liegt bei 5€/Monat. Bis Herbst 2022 beträgt die jährliche Höchststudienbeihilfe 8.580€ bzw. je nach Kriterien 6.000€. Gerade wegen dieser großen Schwankungsbreite ist es wichtig, dich beraten zu lassen.

Ab September 2022 wird die Höchstbeihilfe auf 923€ pro Monat erhoben, was einer jährlichen Höchststudienbeihilfe von knapp über 11.000€ gleichkommt.

Die Einkommensgrenze beträgt 15.000€/Jahr. Wenn du diese Einkommensgrenze überschreitest, wird die Studienbeihilfe um diesen Betrag gekürzt. Dein Einkommen wird jährlich überprüft, d.h, es macht keinen Unterschied, ob du dein Einkommen in den Ferien (z.B. über Ferialpraktika) oder während des Semesters beziehst.

Gut zu wissen

Studienbeihilfe

Du darfst dein Studium insgesamt zweimal wechseln, wenn du beim vorangegangenen Studium nicht länger als zwei Semester inskribiert warst. Hierbei gibt es allerdings einige Besonderheiten zu beachten, so wird zum Beispiel bei Lehramtsstudien bereits der Wechsel des Unterrichtsfaches als Studienwechsel gewertet. Was bei einem Studienwechsel zu beachten ist, kannst du online nachlesen.

Die Fristen für die Antragstellung laufen vom 20. September bis 15. Dezember (Wintersemester) und vom 20. Februar bis 15. Mai (Sommersemester). Besonders wichtig sind auch die Fristen zur Vorlage des Studienerfolges, da bei Nichteinhaltung die Studienbeihilfe zurückgezahlt werden muss!

Sollte sich einer der folgenden Punkte in deinem Leben ändern, muss auch die Stipendienstelle davon erfahren: Studienabbruch, Studienwechsel, Studienabschluss, Veränderungen der familiären Situation (eigener Familienstand, Familienstand der Eltern, Ausbildung der Geschwister), Änderung beim Zuverdienst (Zuverdienstgrenze 15.000€/Jahr) und Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes.

Viele weitere Informationen rund um die Studienbeihilfe und andere Stipendien findest du bei uns im Magazin oder auf www.stipendium.at sowie unter unter www.grants.at. Wenn du dich schon informiert genug fühlst, kannst du deinen Antrag auf Studienbeihilfe direkt online einreichen.

Nicht nur die ominöse Studienbeihilfe greift dir unter gewissen Voraussetzungen unter die Arme. Die Wohnbeihilfe könnte für dich ebenfalls ein interessantes Thema sein.

Obwohl dieser Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert wurde, verstehen sich alle Angaben natürlich ohne Gewähr.

Stand der Informationen: April 2022



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