GIS-Befreiung für Studenten: Keine GIS-Gebühren im Studium!
Wenn der GIS-Mann dreimal klingelt, kann dir das völlig egal sein, weil du als Student eine GIS-Befreiung erwirken kannst! Wir verraten dir, warum du auch als Fernseh-Junkie von deinem Studentenstatus profitierst!
In jedem Freundeskreis kursieren die abstrusesten Geschichten über die GIS und mehr oder weniger effiziente Taktiken, um zu verschleiern, dass man eigentlich GIS-Gebühren zahlen müsste.
Das Sortiment reicht hier von „Was ist ein Fernseher?“ über Klassiker wie „Wir sind heute erst eingezogen aber ich hab mir das Anmeldeformular schon ausgedruckt.“ oder „Wir haben uns den Fernseher nur für heute von den Nachbarn geborgt. Sie wissen, Champions League und so…“ bis hin zu kläglichen Versuchen, den Fernseher mit Leintüchern zu tarnen.
Kleines Update vorab:
Aktuell (Stand März 2023) wird wieder viel diskutiert, ob das GIS-Konzept angepasst werden soll. Vermutlich wird es ab 2024 eine sogenannte ORF-Gebühr geben, die in Form einer Haushaltsabgabe bezahlt werden soll – und zwar von jedem Haushalt. Es wäre demnach egal, ob und wie du ORF konsumierst. Allerdings soll es auch hier Ausnahmen geben für all jene, die jetzt schon von der GIS befreit sind.
GIS-Befreiung: So einfach geht’s!
Grundsätzlich musst du als Student gewisse gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, um die GIS-Befreiung zu erwirken:
- Du musst volljährig sein (als Student eher kein Problem).
- Der Standort für die Gebührenbefreiung und dein Hauptwohnsitz (natürlich in Österreich) müssen ident sein.
- Du beziehst Studienbeihilfe.
- Dein Haushalts-Nettoeinkommen wird als „gering“ eingestuft. Wenn du alleine lebst liegt die Grenze bei 1.243,49€/ Monat, im Falle von zwei Personen bei 1.961.75€/Monat und für jede weitere Person 191.87€/Monat. (Stand 1.1.2023)
Die GIS benötigt von dir als Student:
- Kopie deines gültigen Studienbeihilfebescheids
- Kopie deiner Meldebestätigung sowie Kopien der Meldebestätigungen aller im Haushalt
lebenden Personen - aktuelle Nachweise über die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen
- aktuelle Fortsetzungsbestätigung deines Studiums
- Angaben über finanzielle Unterstützung seitens Familienangehöriger und Dritter (z.B. Alimente, die Familienbeihilfe zählt hier auch dazu)
- bei Mietwohnungen eine Aufschlüsselung der Miete inkl. Betriebskosten und ggf. einen Nachweis über die Mietzinsbeihilfe und Wohnbeihilfe
Weitere Informationen findest du hier.
Jetzt brauchst du nur mehr das Antragsformular und für alle, die auf Nummer sicher gehen möchten, die Checkliste der GIS für den Antrag auf Gebührenbefreiung. Übrigens: Egal ob du GIS-befreit bist oder nicht, für einen Laptop brauchst du zum jetzigen Zeitpunkt keine Gebühr zu bezahlen (außer du hast ihn frisiert mit DVB-T-Stick, TV- oder Radio-Karte) und deshalb dürfen wir dir unseren Wegweiser durch den Notebook-Dschungel nicht vorenthalten, sodass du den für dich passenden technischen Begleiter findest.
Hello, it’s me: Weitere Benefits der GIS-Befreiung für Studis!
Wir sind bei unseren Recherchen übrigens auf ein weiteres Studentenschmankerl gestoßen: Wenn du die Voraussetzungen für die GIS-Befreiung erfüllst, gibt es für Plaudertaschen gleich noch viel mehr zu holen. Du hast nämlich eventuell Anspruch auf einen Fernsprechentgelt-Zuschuss und kannst dadurch von besonders günstigen Festnetz-, Handy- & Internettarifen profitieren!
Außerdem: Bist du GIS-befreit, hast du Anspruch auf ein verbilligtes Amazon Prime-Abonnement, auch nachdem dein Prime Student-Abo abgelaufen ist! Alle weiteren Infos und den Link zur Anmeldung findest du gleich hier auf Amazon.
Weitere häufig gestellte Fragen und Antworten rund um die GIS findest du in unseren GIS-FAQs!