Studienbeihilfe Salzburg: Deine finanzielle Unterstützung!

Studienbeihilfe Salzburg: Deine finanzielle Unterstützung!


07.12.2020 · Finanzen · von Redaktion

Die wunderschöne Mozartstadt bietet hat jede Menge zu bieten. Wenn du dich entschließt, zum Studieren in diese schöne Stadt zu ziehen, kannst du dir hier die wichtigsten Infos zur Studienbeihilfe Salzburg checken.

Grundsätzliches zur Studienbeihilfe

Studienbeihilfe

Voraussetzung für die Gewährung einer Studienbeihilfe ist, dass der Studierende sozial bedürftig ist, noch kein Studium oder keine andere gleichwertige Ausbildung absolviert hat, einen günstigen Studienerfolg nachweist und das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen hat – so der offizielle Wortlaut.

Die Studienbeihilfe greift also dann, wenn deine Eltern oder du als Student nicht in der Lage bist, dein Studium ausreichend zu finanzieren. Folgendes ist dabei ganz besonders zu beachten:

  • soziale Förderungswürdigkeit
  • Vorliegen eines günstigen Studienerfolges
  • Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen

Anspruch auf die finanzielle Unterstützung haben österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie gleichgestellte Ausländer und Staatenlose.

Achtung: Änderungen ab September 2022

Zum einen ändert sich, welches Alter du zu Studienbeginn haben darfst: Die Altersgrenze für den Bezug hebt sich dann um drei Jahre auf 33.

Zum anderen ändert sich die Berechnungsweise: Es gibt Erleichterungen für Berufstätige bzw. Selbsterhalter, die Studienförderung wird von der Familienbeihilfe entkoppelt, außerdem steigt die Einkommensgrenzen für den Bezug und die Höchstbeihilfe wird angehoben.

Daraus ergibt sich folgendes:

  • EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger
    Sind gleichgestellt, wenn sie selbst oder ein Elternteil “Wanderabeitnehmer” sind oder wenn vor Studienbeginn bereits eine ausreichende “Integration in das österreichische Bildungs- oder Gesellschaftssystem” bestanden hat.
  • Drittstaatsangehörige
    Gilt, wenn sie das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben.
  • Staatenlose
    Müssen für die Gleichbehandlung schon mindestens fünf Jahre vor Studienbeginn gemeinsam mit einem Elternteil in Österreich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig gewesen sein.
  • Konventionsflüchtlinge
    Benötigen den Nachweis der Flüchtlingseigenschaft (Pass, Bescheid).

Achtung: Einreichfristen

Für die Beantragung der Studienbeihilfe gelten jedes Jahr die gleichen Fristen: Vom 20. September bis 15. Dezember fürs Wintersemester und vom 20. Februar bis 15. Mai fürs Sommersemester. Damit du die Frist der Antragstellung nicht versäumst, trag dir die jeweiligen Daten gleich in deinen Kalender ein! Hier kommst du direkt zum Online-Antrag für die Studienbeihilfe.

Vom Minimum bis zum Maximum

Studienbeihilfe

Die Studienbeihilfe Salzburg wird monatlich ausgezahlt und liegt mindestens bei 5€ pro Monat. Die Höchststudienbeihilfe wiederum beträgt 8.580€ pro Jahr. Wegen dieser großen Schwankungsbreite ist es wichtig, dass du dich beraten lässt. Ab Herbst 2022 werden es max. 923€ pro Monat, was einer jährlichen Höchststudienbeihilfe von knapp über 11.000€ gleichkommt.

Weitere nützliche Infos findest du online bei der Stipendienstelle Salzburg, dort kannst du dir auch das Antragsformular sichern.

Zuverdienst während dem Bezug von Studienbeihilfe:

Die Einkommensgrenze betrug bis Herbst 2020 10.000€/Jahr, wurde aber auf 15.000€/Jahr erhöht. Damit können Studierende neben ihrer Ausbildung mehr dazuverdienen ohne die Beihilfe zu verlieren. Wenn du die Einkommensgrenze von 15.000€ jährlich überschreitest, wird die Studienbeihilfe um diesen Betrag gekürzt.

Also ist Vorsicht geboten. Dein Einkommen wird nämlich jährlich überprüft, jedoch macht es keinen Unterschied wie viel du in Ferien oder Praktika verdienst, nur die Jahresgrenze darf nicht überschritten werden.

Standort und Kontaktdaten der Stipendienstelle Salzburg:

Die dafür zuständige Stipendienstelle befindet sich in der Franz-Josef-Straße 22/4. Stock, 5020 Salzburg. Die Stipendienstelle ist bis auf weiteres nur telefonisch, elektronisch oder postalisch erreichbar.

Telefonische Erreichbarkeit: Montag – Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr
Tel: +43 662 84 24 39

Noch mehr Unterstützung bekommst du übrigens dank der Wohnbeihilfe Salzburg. Darum lies einfach mal rein, vielleicht kannst du diese Förderung ja auch beziehen!

Obwohl dieser Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert wurde, verstehen sich alle Angaben natürlich ohne Gewähr.

Stand der Informationen: Dezember 2020



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