Studienbeihilfe Innsbruck: Alle Infos zur Finanzspritze

Studienbeihilfe Innsbruck: Alle Infos zur Finanzspritze


07.12.2020 · Finanzen · von Redaktion

Studieren umgeben von Bergen, für viele der wahr gewordene Traum. Das schöne Tirol bietet viel, um das Leben neben dem Studium richtig genießen zu können. Und um dein Budget etwas aufzupolieren, haben wir alle Informationen rund um die Studienbeihilfe Innsbruck für dich gesammelt.

Grundsätzliches zur Studienbeihilfe

Studienbeihilfe

Voraussetzung für die Gewährung einer Studienbeihilfe ist, dass der Studierende sozial bedürftig ist, noch kein Studium oder keine andere gleichwertige Ausbildung absolviert hat, einen günstigen Studienerfolg nachweist und das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen hat – so der offizielle Wortlaut.

Die Studienbeihilfe tritt also dann in Kraft, wenn du oder deine Eltern nicht in der Lage sind, dein Studium ausreichend zu finanzieren. Besonders wichtig zu beachten, ist dabei folgendes:

  • die soziale Förderungswürdigkeit
  • das Vorliegen eines günstigen Studienerfolge
  • Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen

Anspruch auf die finanzielle Unterstützung haben österreichische Staatsbürgerinnern und Staatsbürger sowie gleichgestellte Ausländer und Staatenlose.

Achtung: Änderungen ab September 2022

Zum einen ändert sich, welches Alter du zu Studienbeginn haben darfst: Die Altersgrenze für den Bezug hebt sich dann um drei Jahre auf 33.

Zum anderen ändert sich die Berechnungsweise: Es gibt Erleichterungen für Berufstätige bzw. Selbsterhalter, die Studienförderung wird von der Familienbeihilfe entkoppelt, außerdem steigt die Einkommensgrenzen für den Bezug und die Höchstbeihilfe wird angehoben.

Daraus ergibt sich folgendes:

  • EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger
    Sind gleichgestellt, wenn sie selbst oder ein Elternteil “Wanderabeitnehmer” sind oder wenn vor Studienbeginn bereits eine ausreichende “Integration in das österreichische Bildungs- oder Gesellschaftssystem” bestanden hat.
  • Drittstaatsangehörige
    Gilt, wenn sie das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben.
  • Staatenlose
    Müssen für die Gleichbehandlung schon mindestens fünf Jahre vor Studienbeginn gemeinsam mit einem Elternteil in Österreich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig gewesen sein.
  • Konventionsflüchtlinge
    Benötigen den Nachweis der Flüchtlingseigenschaft (Pass, Bescheid).

Einreichfristen:

Die Einreichfristen sind immer dieselben – also aufpassen: Beginn ist jeweils der 20. September bis 15. Dezember fürs Wintersemester und der 20. Februar bis 15. Mai fürs Sommersemester. Hier geht’s zum Online-Antrag für die Studienbeihilfe.

Höhe der Studienbeihilfe Innsbruck

Studienbeihilfe Innsbruck

Die Studienbeihilfe Innsbruck wird monatlich ausgezahlt und liegt mindestens bei 5€ pro Monat. Die Höchststudienbeihilfe wiederum beträgt 8.580€ pro Jahr. Gerade wegen dieser großen Schwankungsbreite ist es wichtig, dich beraten zu lassen. Ab Herbst 2022 werden es max. 923€ pro Monat, was einer jährlichen Höchststudienbeihilfe von knapp über 11.000€ gleichkommt.

Zuverdienstgrenze:

Die Einkommensgrenze betrug bis Herbst 2020 10.000€/Jahr, wurde aber auf 15.000€/Jahr erhöht. Damit können Studierende neben ihrer Ausbildung mehr dazuverdienen ohne die Beihilfe zu verlieren. Wenn du die Einkommensgrenze von 15.000€ jährlich überschreitest, wird die Studienbeihilfe um diesen Betrag gekürzt.

Also ist Vorsicht geboten. Dein Einkommen wird nämlich jährlich überprüft, jedoch macht es keinen Unterschied wie viel du in Ferien oder Praktika verdienst, nur die Jahresgrenze darf nicht überschritten werden.

Weitere nützliche Infos findest du online bei der Stipendienstelle Innsbruck, dort kannst du dir auch das Antragsformular sichern, damit du ja keine Frist versäumst.

Standort und Kontaktdaten der Stipendienstelle Innsbruck:

Die Stipendienstelle Innsbruck ist in der Andreas-Hofer-Straße 46, 6020 Innsbruck zu finden. Die Stipendienstelle ist bis auf weiteres nur telefonisch, elektronisch oder postalisch erreichbar.

Telefonische Erreichbarkeit: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr
Tel: +43 512 57 33 70-0

Neben der Studienbeihilfe könnte dir unter gewissen Umständen auch eine weitere Förderung unter die Arme greifen. Wir haben die wichtigsten Infos rund um die Wohnbeihilfe in Innsbruck auf einen Blick zusammen gefasst.

Obwohl dieser Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert wurde, verstehen sich alle Angaben natürlich ohne Gewähr.

Stand der Informationen: Dezember 2020



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