Studienbeihilfe Wien: Finanzielle Unterstützung fürs Studium!

Studienbeihilfe Wien: Finanzielle Unterstützung fürs Studium!


07.12.2020 · Finanzen · von Redaktion

Wien ist bezaubernd und gerade bei Studis sehr beliebt. Oftmals so beliebt, dass Studenten das eigentliche Studieren in der österreichischen Bundeshauptstadt ein bisschen vergessen. Doch neben der Uni solltest du zudem nicht außer Acht lassen, dass du vielleicht Anspruch auf die Studienbeihilfe Wien hast und eventuell gutes Geld sparen kannst! Wir haben dir die wichtigsten Daten und Fakten zur der finanziellen Unterstützung zusammen gesucht.

Grundsätzliches zur Studienbeihilfe Wien

Studienbeihilfe

Prinzipiell sind nach österreichischem Recht deine Eltern dazu verpflichtet, deine Ausbildung bis zur Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit bzw. deinem Abschluss zu finanzieren. Aber was, wenn es ihnen nicht möglich ist, die mit dem Studium verbundenen Kosten aus eigenen Mitteln zu bezahlen? Dann kann unter einigen Voraussetzungen die Studienbeihilfe in Kraft treten:

  • Soziale Förderungswürdigkeit
    Dabei sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße des Studierenden, seiner Eltern, seines Ehepartners oder eingetragenen Partners ausschlaggebend.
  • Vorliegen eines günstigen Studienerfolges
    Ein günstiger Studienerfolg bedeutet, dass der Studierende sein Studium zielstrebig betreibt, die vorgesehene Studienzeit nicht wesentlich überschreitet und Nachweise über die erfolgreiche Absolvierung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen vorlegt.
  • Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen

Anspruch auf die Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürger sowie gleichgestellte Ausländer und Staatenlose.

Achtung: Änderungen ab September 2022

Zum einen ändert sich, welches Alter du zu Studienbeginn haben darfst: Die Altersgrenze für den Bezug hebt sich dann um drei Jahre auf 33.

Zum anderen ändert sich die Berechnungsweise: Es gibt Erleichterungen für Berufstätige bzw. Selbsterhalter, die Studienförderung wird von der Familienbeihilfe entkoppelt, außerdem steigt die Einkommensgrenzen für den Bezug und die Höchstbeihilfe wird angehoben.

 

Daraus ergibt sich folgendes:

  • EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger
    Sind gleichgestellt, wenn sie selbst oder ein Elternteil “Wanderabeitnehmer” sind oder wenn vor Studienbeginn bereits eine ausreichende “Integration in das österreichische Bildungs- oder Gesellschaftssystem” bestanden hat.
  • Drittstaatsangehörige
    Gilt, wenn sie das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben.
  • Staatenlose
    Müssen für die Gleichbehandlung schon mindestens fünf Jahre vor Studienbeginn gemeinsam mit einem Elternteil in Österreich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig gewesen sein.
  • Konventionsflüchtlinge
    Benötigen den Nachweis der Flüchtlingseigenschaft (Pass, Bescheid).

Beziehen können jene Personen die Studienbeihilfe, wenn sie:

  • ordentliche Studierende an österreichischen Universitäten und Universitäten der Künste sind.
  • Studierende an einer in Österreich gelegen Theologischen Lehranstalt sind.
  • ordentliche Studierende an österreichischen Fachhochschul-Studiengängen sind.
  • ordentliche Studierende an österreichischen öffentlichen oder anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen sind.
  • ordentliche Studierende an mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Konservatorien sind.
  • Studierende an medizinisch-technischen Akademien und an Hebammenakademien sind.

Einreichfristen, Zuverdienstgrenze & Höhe der finanziellen Unterstützung

Studienbeihilfe

Die Einreichfristen lauten jährlich immer gleich: Vom 20. September bis 15. Dezember fürs Wintersemester und vom 20. Februar bis 15. Mai fürs Sommersemester. Hier geht’s zum Online-Antrag für die Studienbeihilfe.

Die Einkommensgrenze betrug bis Herbst 2020 10.000€/Jahr, wurde aber auf 15.000€/Jahr erhöht. Damit können Studierende neben ihrer Ausbildung mehr dazuverdienen ohne die Beihilfe zu verlieren. Wenn du die Einkommensgrenze von 15.000€ jährlich überschreitest, wird die Studienbeihilfe um diesen Betrag gekürzt.

Also ist Vorsicht geboten. Dein Einkommen wird nämlich jährlich überprüft, jedoch macht es keinen Unterschied wie viel du in Ferien oder Praktika verdienst, nur die Jahresgrenze darf nicht überschritten werden.

Die Studienbeihilfe Wien wird monatlich ausgezahlt und liegt mindestens bei 5€ pro Monat. Die Höchststudienbeihilfe wiederum beträgt 8.580€ pro Jahr. Gerade wegen dieser großen Schwankungsbreite ist es wichtig, dich beraten zu lassen. Ab Herbst 2022 werden es max. 923€ pro Monat, was einer jährlichen Höchststudienbeihilfe von knapp über 11.000€ gleichkommt.

Standort und Kontaktdaten der zuständigen Stiendienstelle:

Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und Burgenland ist die Behörde in Wien zuständig. Diese findest du in der Gudrunstraße 179A, 1100 Wien. Die Stipendienstelle ist bis auf weiteres nur telefonisch, elektronisch oder postalisch erreichbar.

Telefonische Erreichbarkeit: Montag – Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr
Tel: +43 1 60 173-0

Obwohl dieser Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert wurde, verstehen sich alle Angaben natürlich ohne Gewähr.

Stand der Informationen: Dezember 2020



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