Ab in die WG: Darauf solltet ihr bei der WG-Gründung achten

Ab in die WG: Darauf solltet ihr bei der WG-Gründung achten


07.03.2024 · Evergreen, Wohnen · von Redaktion

Eine eigene WG zu gründen und mit Freunden zusammen zu wohnen kann eine supere Idee sein und viel Spaß machen. Allerdings sind daran auch schon Freundschaften zerbrochen, eine gewisse Vorsicht ist also gefragt! Gerade was Finanzen, Mietrecht & Co angeht, solltet ihr euch ein bisschen informieren. Wir wollen euch nicht mit Paragraphenreiterei langweilen, also haben wir ein möglichst kompaktes FAQ rund ums Wohnen und die WG-Gründung erstellt. So spart ihr euch hoffentlich das mühsame Wälzen von Rechtstexten.

 

Wichtige Aspekte bei der WG-Gründung

Provision & Kaution

WG-Gründung

Die Provision ist der Betrag, den ihr dem Makler oder der Maklerin dafür zahlt, dass er/sie euch die Wohnung vermittelt. Die Provision ist üblicherweise so hoch wie zwei Brutto-Monatsmieten. Klingt ganz schön unnötig, ist es auch. Leider kommt man aber nur selten um einen Makler/eine Maklerin herum. Das liegt daran, dass es nur wenige Wohnungen gibt, die nicht über MaklerInnen vermittelt werden. Wenn ihr keine Eile habt bei der Wohnungssuche, dann lohnt es sich aber durchaus nach einer provisionsfreien Wohnung zu suchen, zum Beispiel hier.

Die Kaution ist ein Betrag, den ihr als eine Art Pfand hinterlegt. Die Kaution beträgt üblicherweise drei Bruttomonatsmieten und wird auf einem Sparbuch beim Vermieter oder bei der Vermieterin angelegt. Auf die Kaution dürfen Vermieter zurückgreifen, wenn die Miete beispielsweise nicht überwiesen wurde oder wenn ihr die Verantwortung für Beschädigungen an der Wohnung tragt. Nach eurem Auszug und der Wohnungsübergabe an den Vermieter überprüft der die Wohnung auf Schäden. Wenn alles in Ordnung ist, dann bekommt ihr die volle Kaution zurück erstattet. Für welche Schäden ihr als Mieter haftet und für welche der Vermieter haftet, ist im Mietrecht geregelt. Bei Inventar, das vom Vermieter gestellt wurde (z.B. Waschmaschine oder Spülmaschine) ist die Haftung Verhandlungssache.

 

Mietvertrag

WG-Gründung

Ihr habt endlich die Zusage für eure Traumwohnung? Gratuliere. Bevor ihr den Prosecco knallen lasst, müsst ihr allerdings noch den Mietvertrag unterschreiben. Üblicherweise senden Vermieter vorab einen Entwurf des Mietvertrags, den ihr euch anschauen könnt. Lest euch die Bedingungen genau durch. Wenn ihr euch nicht sicher seid, dann könnt ihr auch zu einer kostenlosen Mietberatung gehen und zusammen den Vertrag durchgehen. Nervt, aber die zeitliche Investition lohnt sich.

Achtung: Wenn ihr eine WG gründen wollt, dann ist es wahrscheinlich nicht möglich, dass alle Hauptmieter werden. Am besten ihr wählt einen oder zwei Personen aus, die die Hauptmiete übernehmen. Die sind dann auch für die fristgerechte Überweisung der Miete verantwortlich. Wenn ihr ein WG-Konto einrichtet, sind die Finanzen übersichtlicher und transparenter. Übrigens müsst ihr Internet, Gas & Strom und Versicherung in den meisten Fällen unabhängig vom Mietvertrag abschließen. In dem sind nur die tatsächliche Raummiete und die Betriebskosten enthalten. Schaut euch doch dazu unseren Artikel über Strom für Studis und die besten Versicherungen an.

 

 

Untermiete

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Wenn eine Wohnung gemietet ist, dann gilt: Teile der Wohnung dürfen untervermietet werden, aber nicht die ganze Wohnung! Außerdem darf der Untervermieter den Mietpreis NICHT deutlich erhöhen. Grundsätzlich ist beim gemeinsamen Wohnen, im Fall von Zwischen- oder Untermiete immer wichtig, dass ein Mietvertrag abgeschlossen wird. So hat der Hauptmieter etwas in der Hand, wenn ein Untermieter oder eine Untermieterin die Miete nicht bezahlt oder spontan ausziehen will. Auch wenn ihr Freunde seid und euch vertraut, ist es ratsam, einen Untermietvertrag abzuschließen. So teilt ihr euch die Verantwortung, das ist am fairsten.

 

Vergebührung

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Was viele nicht wissen: Der Mietvertrag an sich kostet auch etwas! Die sogenannte Mietvertragsgebühr muss ans Finanzamt gezahlt werden, damit der Mietvertrag rechtskräftig ist. Bei unbefristeten Mietverträgen oder Mietverträgen, die mindestens 3 Jahre dauern, beträgt die Gebühr 1% der Summe des dreifachen Jahresbruttomietzins. Ihr seid schon ausgestiegen bei Prozent? Multipliziere einfach die Bruttomiete mit 36 und teile die Summe durch 100. Das Ergebnis ist die Gebühr, die ihr zahlen müsst! Wenn du diese Rechnung nicht lösen kannst und Zweifel an der Höhe der Gebühr hast, dann kannst du auch einfach beim Finanzamt deines Vertrauens anrufen und nachfragen.

 

 

Mietberatung für Studis

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So viel Info zur WG-Gründung, aber ihr kennt euch immer noch nicht aus? Macht nix. Die Wohnrechtsberatung der ÖH kümmert sich um sämtliche Mietangelegenheiten von Studenten. Egal ob Kündigung, vorzeitige Beendigung des Metvertrags, Instandhaltung oder Untermiete. Hier wird dir bei sämtlichen Problemen geholfen. Die Termine für die Beratung findest du auf der Website.

 

Wir hoffen, wir konnten etwas Licht in den Dschungel rund um die WG-Gründung bringen und wünschen dir viel Spaß beim Zusammenwohnen!



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