Studienbeihilfe St. Pölten: Finanzielle Unterstützung für dein Studium!

Studienbeihilfe St. Pölten: Finanzielle Unterstützung für dein Studium!


07.12.2020 · Finanzen · von Redaktion

Klein, aber fein – das trifft St. Pölten ganz gut. Die beschauliche Innenstadt besticht durch nette Lokalen, ganz in der Nähe befindet sich die Fachhochschule. Hier und jetzt erfährst du allerdings, wie du am besten zur Studienbeihilfe St. Pölten kommst, um auch ein nettes Studentenleben führen zu können.

Grundsätzliches zur Studienbeihilfe St. Pölten/Niederösterreich

Studienbeihilfe

Voraussetzung für die Gewährung einer Studienbeihilfe ist, dass der Studierende sozial bedürftig ist, noch kein Studium oder keine andere gleichwertige Ausbildung absolviert hat, einen günstigen Studienerfolg nachweist und das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen hat – so der offizielle Wortlaut.

Die Studienbeihilfe tritt also dann in Kraft, wenn du oder deine Eltern nicht in der Lage sind, dein Studium ausreichend zu finanzieren. Besonders wichtig zu beachten, ist dabei folgendes:

  • die soziale Förderungswürdigkeit
  • das Vorliegen eines günstigen Studienerfolge
  • Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen

Achtung: Änderungen ab September 2022

Zum einen ändert sich, welches Alter du zu Studienbeginn haben darfst: Die Altersgrenze für den Bezug hebt sich dann um drei Jahre auf 33.

Zum anderen ändert sich die Berechnungsweise: Es gibt Erleichterungen für Berufstätige bzw. Selbsterhalter, die Studienförderung wird von der Familienbeihilfe entkoppelt, außerdem steigt die Einkommensgrenzen für den Bezug und die Höchstbeihilfe wird angehoben.

Wer hat alles Anspruch auf eine Studienbeihilfe?

  • österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
  • gleichgestellte Ausländer und Staatenlose

Daraus ergibt sich folgendes:

  • EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger
    Sind gleichgestellt, wenn sie selbst oder ein Elternteil “Wanderabeitnehmer” sind oder wenn vor Studienbeginn bereits eine ausreichende “Integration in das österreichische Bildungs- oder Gesellschaftssystem” bestanden hat.
  • Drittstaatsangehörige
    Gilt, wenn sie das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben.
  • Staatenlose
    Müssen für die Gleichbehandlung schon mindestens fünf Jahre vor Studienbeginn gemeinsam mit einem Elternteil in Österreich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig gewesen sein.
  • Konventionsflüchtlinge
    Benötigen den Nachweis der Flüchtlingseigenschaft (Pass, Bescheid).

Einreichfristen:

Diese lauten jährlich gleich: Vom 20. September bis 15. Dezember fürs Wintersemester und vom 20. Februar bis 15. Mai fürs Sommersemester. Hier geht’s zum Online-Antrag für die Studienbeihilfe.

Höhe der Beihilfe

Studienbeihilfe St. Pölten

Die Studienbeihilfe St. Pölten wird monatlich ausgezahlt und liegt mindestens bei 5€ pro Monat. Die Höchststudienbeihilfe wiederum beträgt 8.580€ pro Jahr. Gerade wegen dieser großen Schwankungsbreite ist es wichtig, dich beraten zu lassen. Ab Herbst 2022 werden es max. 923€ pro Monat, was einer jährlichen Höchststudienbeihilfe von knapp über 11.000€ gleichkommt.

Zuverdienst während der Studienbeihilfe St. Pölten:

Die Einkommensgrenze betrug bis Herbst 2020 10.000€/Jahr, wurde aber auf 15.000€/Jahr erhöht. Damit können Studierende neben ihrer Ausbildung mehr dazuverdienen ohne die Beihilfe zu verlieren. Wenn du die Einkommensgrenze von 15.000€ jährlich überschreitest, wird die Studienbeihilfe um diesen Betrag gekürzt.

Also ist Vorsicht geboten. Dein Einkommen wird nämlich jährlich überprüft, jedoch macht es keinen Unterschied wie viel du in Ferien oder Praktika verdienst, nur die Jahresgrenze darf nicht überschritten werden.

Standort und Kontaktdaten der zuständigen Stiendienstelle:

Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und Burgenland ist die Behörde in Wien zuständig. Diese findest du in der Gudrunstraße 179A, 1100 Wien. Die Stipendienstelle ist bis auf weiteres nur telefonisch, elektronisch oder postalisch erreichbar.

Telefonische Erreichbarkeit: Montag – Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr
Tel: +43 1 60 173-0

Obwohl dieser Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert wurde, verstehen sich alle Angaben natürlich ohne Gewähr.

Stand der Informationen: Dezember 2020



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