Lärmbelästigung in der WG – So klappt’s auch mit den Nachbarn!

Lärmbelästigung in der WG – So klappt’s auch mit den Nachbarn!


09.05.2017 · Wohnen · von Lukas

Der lautstarke Überraschungsauftritt der Toten Hosen Anfang April in einer Wohngemeinschaft in Wien hat den Bewohnern zwar eine einwandfreie Privatparty beschert, gleichzeitig aber auch Beschwerden aus der Nachbarschaft wegen Ruhestörung. Wie der Donaukurier berichtete, durften Campino und Co. das Konzert zwar wie geplant zu Ende führen, doch seither fragen sich viele, was in WGs erlaubt ist und wann eine Lärmbelästigung begangen wird. Wir haben uns die Gesetzeslage genauer angeschaut und klären hier über die wichtigsten Fakten auf.

Nachbarschaftsrecht in Österreich

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Das Nachbarschaftsrecht ist zwar nicht einheitlich, die Ruhezeiten von 22:00-6:00 Uhr sind jedoch meistens ein guter Richtwert.

Da Österreich über kein einheitliches Nachbarschaftsrecht mit klaren Regelungen über Ruhezeiten verfügt, greift zunächst das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, kurz ABGB. Die darin als „unzulässigen Immissionen“ aufgeführten Lärmbelästigungen dienen jedoch lediglich als Orientierung. Nähere Informationen zu § 364 ABGB zur Abwehr unzulässiger Immissionen findest du auf der Website der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Ab wann ein Nachbar sich wegen Ruhestörung beschweren kann, hängt vom Einzelfall und der ortsüblichen Norm ab. Wohnt jemand beispielsweise in einer ländlichen Gegend, kann er sich kaum wegen lauten Traktoren oder dem morgendlichen Krähen des Hahns beschweren. Im Städtischen Raum wiederum ist Baulärm nichts Außergewöhnliches. Um Anwohner dennoch vor unzumutbarem Lärm zu schützen, gibt es ortsabhängige Verordnungen. In derartigen ortspolizeilichen Regelwerken sind Zeiten für laute Tätigkeiten fest geregelt.

Befolgt ein Bürger diese Vorschriften nicht, kann dies als eine Verwaltungsübertretung mit Folgen interpretiert werden. Es gibt aber auch Regionen ohne ortspolizeiliche Verordnungen, welche lediglich Empfehlungen aussprechen. Rechtliche Folgen sind hier nicht zu erwarten. Daher ist es grundsätzlich empfehlenswert, zunächst über die Gemeinde Informationen zu Ruhezeiten einzuholen.

Darüber hinaus können die Gesetze des jeweiligen Bundeslandes Regeln enthalten, die im Einzelfall zugrunde gelegt werden. Gleichzeitig spielt das Privatrecht eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Lärm zum Schutz der Bürger einzuschränken. Kommt es zu einer beträchtlichen Lärmbelästigung, können sich Anwohner unter bestimmten Voraussetzungen wehren.

Selbstschutz von Anfang an

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Deine neue WG hat auch eine eigene Band? Hättest du das mal vorher gewusst.

Bist du ein ruheliebender Mensch? Am besten kannst du dich vor einem hohen Geräuschpegel vorab durch eine clevere Wohnungssuche schützen. Suchst du derzeit ein neues WG-Zimmer, solltest du die Besichtigung beziehungsweise einen zweiten Termin am Abend vereinbaren. „Denn am Tag ist die Mehrheit der Bewohner nicht zu Hause. Nach dem Feierabend lässt sich der Lärmpegel im Haus besser beurteilen“, erklärt der Immobilienmarktplatz Immowelt in einem Ratgeber rund um das Thema Wohnung mieten.

Kläre, ob in der Wohngemeinschaft viele Partys gefeiert werden oder Mitmieter womöglich musikalisch aktiv sind. Spielt in der WG zum Beispiel jemand ein eigenes Instrument, solltest du dich auf regelmäßige Beschallung einstellen. Die Ortsüblichkeit kann dabei ein gewisses Maß an Lärm erlauben, wie es zum Beispiel beim Klavierspiel der Fall ist. 90 bis 120 Minuten pro Tag werden als ortsüblich eingestuft und sind somit vielerorts erlaubt. Jedoch ist diese Regel generell nicht automatisch auf andere Instrumente übertragbar. Zudem ist es wichtig, nach Lärmquellen außerhalb der WG zu fragen und die Umgebung dahingehend selbstständig zu erkunden.

Weiterführende Tipps zum Thema WG-Gründung findest du hier.

Ruhzeiten respektieren

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Manchmal ist es intelligenter nicht die ganze Nachbarschaft mit seinem Lieblingslied zu “beglücken”.

Bindend für alle ist die Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. In diesem Zeitraum darf Musik nur auf Zimmerlautstärke gehört werden. Für den Begriff „Zimmerlautstärke“ gibt es seit 1994 eine Definition durch den Obersten Gerichtshof. „Zimmerlautstärke wird dann eingehalten, wenn die Geräusche innerhalb der Wohnungen der übrigen Bewohner des Hauses nicht mehr oder kaum noch vernommen werden, sodass die Nachbarn dadurch auch nicht wesentlich gestört werden“, fasst Rechtsanwalt und Experte für Nachbarrecht Alexander Illedits gegenüber dem Onlinemagazin trend.at zusammen. Exzessive Partys abseits der Zimmerlautstärke bis spät in die Nacht sind also nicht gestattet.

Auch auf die Nutzung von lauten Haushaltsgeräten wie Staubsauger oder Mixer sollte in diesen Stunden verzichtet werden. Gleiches gilt für alle anderen Geräusche, die durch Singen, Heimwerkern oder sonstige Betätigungen zustande kommen.

Am Sonntag sollte ebenfalls Ruhe herrschen, denn die altbekannte Sonntagsruhe ist bis heute Pflichtprogramm. Rasenmähen wäre dann keine gute Idee. Ob tagsüber für einen bestimmten Zeitraum eine Mittagsruhe verpflichtend ist, hängt wieder vom ortspolizeilichen Regelwerk ab. Vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist sie aber nicht mehr.

Folgen von Lärmbelästigung

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Bevor der Geduldsfaden reißt: Reden!

Doch was kann dir beziehungsweise euch als WG eigentlich passieren, wenn ihr eine Lärmbelästigung begeht und plötzlich die Polizei klingelt? Normalerweise entscheidet sie vor Ort, ob eine Lärmbelästigung vorliegt oder nicht und verteilt gegebenenfalls eine mündliche Verwarnung. Stellt sie eine Verwaltungsübertretung, zum Beispiel durch wiederkehrenden Lärm trotz vorheriger Verwarnung fest, kann euch eine Geldstrafe drohen. 700 Euro Strafe sind durchaus denkbar. Wer das Geld nicht aufbringen kann, muss mit Arrest rechnen. In Härtefällen ist sogar eine Festnahme oder Lärmstörungsunterlassungsklage denkbar. Eine Unterlassungsklage wird beim zuständigen Bezirksgericht in Form eines Prozesses geahndet. Dabei wird geklärt, ob die Lärmstörung zumutbar und ortsüblich ist oder nicht. Hilft selbst eine Verurteilung nichts und die Lärmbelästigung wird weiterhin begangen, kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen. Fühlen sich Mieter eines Wohngebäudes durch den WG-Lärm belästigt, können sie alternativ bei der Hausverwaltung Beschwerde einreichen.

Fazit: Offen kommunizieren und rechtzeitig informieren

  • Während der Nachtruhe zwischen 22-6 Uhr ist die Zimmerlautstärke einzuhalten
  • Die Sonntagsruhe verbietet unter anderem Rasenmähen
  • Ob du dich auch mittags besonders ruhig verhalten musst, hängt vom ortspolizeilichen Regelwerk ab
  • Bei der Wohnungssuche Informationen über Ruhezeiten bei der Gemeinde erfragen
  • Bei Begehen einer Verwaltungsübertretung droht empfindliche Geldstrafe

Allgemein ist es wichtig mit den Nachbarn höflich zu kommunizieren. Viele Dinge lassen sich im netten Gespräch klären, ohne dass ein Anwalt hinzugezogen werden muss oder Streitereien entstehen. Entscheidend ist gegenseitiges Verständnis und Respekt. Niemand wird erfreut sein, wenn die Nachbarschaft lautstarke Partys bis in die frühen Morgenstunden feiert, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, dass andere wenige Stunden später arbeiten müssen. Werden Feste jedoch frühzeitig angekündigt, vielleicht mit einer Flasche Sekt oder einer freundlichen Einladung, lässt sich Ärger in vielen Fällen vermeiden. Zwar ändert ein freundlicher Aushang mit entsprechender Information nichts an der rechtlichen Einordnung einer Ruhestörung, aber du kannst so die Akzeptanz bei der Nachbarschaft erhöhen. Übertreiben sollte man es aber nicht. Wer jedes Wochenende andere mit Feierlichkeiten nervt, darf sich über polizeilichen Besuch nicht wundern.



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