Reparaturbonus 2022: So bekommst du die Hälfte der Kosten zurück!

Reparaturbonus 2022: So bekommst du die Hälfte der Kosten zurück!


29.04.2022 · Finanzen · von Claudia

Das Bundesministerium für Klimaschutz hat den Reparaturbonus beschlossen. Für dich heißt das: 50% der Reparaturkosten deines Elektrogerätes – sei es E-Gitarre, Geschirrspüler und Co. – bekommst du zurück. Wie das genau funktioniert? In unserem Q&A klären wir alle deine Fragen!

Elektrogeräte Bonus für Reparturen

Du hast auch genug davon, Geräte immer wieder neu zu kaufen, nur wegen eines kleinen Wackelkontakts oder eines abgebrochenen Teils? Dann lass es reparieren! Jetzt ist nicht mal mehr der Kostenfaktor ein Hindernis, denn der Reparaturbonus ist da und übernimmt 50% des Preises.

Was willst du genauer darüber wissen? Spring hier zum für dich interessanten Punkt!

Warum wurde ein Reparaturbonus beschlossen?

Nachhaltigkeit ist das Gebot der Stunde. Ein Gerät zu reparieren, anstatt es sofort zu ersetzen, ist umweltfreundlicher und – natürlich ein bisschen von der Qualität abhängig – auch billiger. Auf alle Fälle mit dem Reparaturbonus!

Die Förderaktion des Klimaschutzministeriums wird durch Mittel des „Next Generation EU“-Wiederaufbaufonds finanziert, bei dem es darum geht, die Wirtschaft zukunftsfähiger zu machen.

Wer darf den Reparaturbonus einlösen?

Zunächst: Der Reparaturbonus gilt nur für Privatpersonen. Um den Bonus einlösen zu können, musst du einen österreichischen Wohnsitz haben, aber brauchst nicht die österreichische Staatsbürgerschaf zu besitzen. Heißt: Du kannst ihn z.B. auch als deutscher Studierender mit österreichischem Wohnsitz einlösen.

Reparaturbonus 2022

Ab wann kann ich den Reparaturbonus beantragen?

Beantragen kannst du den Bonus ab 26.04.2022 und dann – theoretisch – bis zum 31.12.2023. Allerdings: Sind die Budgetmittel ausgeschöpft, ist auch das Programm zu Ende. Ist der Andrang ähnlich groß wie bei den Reparatur-Bons der Stadt Wien im Jahr 2020, endet die Aktion schon bedeutend früher. Also warte nicht zu lange!

Wo gilt der Reparaturbonus?

Der Reparaturbonus gilt für die ganze Republik und alle Bundesländer, also Wien, Oberösterreich, Kärnten etc. gleichermaßen.

Der Reparaturbonus ist in über 1.200 Betrieben in Österreich einlösbar, eine Übersicht über die Reparaturbetriebe gibt es auf der Website. Im Ausland kann er nicht verwendet werden.

 

 

Welche Geräte können damit repariert werden?

Die kurze Antwort: Elektrische und elektronische Geräte.

Im Detail kann man im Reparaturbonus-Informationsblatt lesen, welche Geräte hier gemeint sind: „Elektro- und Elektronikgeräte, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden“ und „Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden“.

Darunter fallen zum Beispiel:

  • Laptop
  • Smartphone/Handy
  • Headset/Tastatur/Maus
  • TV
  • Schallplattenspieler
  • Bügeleisen
  • Ventilator
  • Haarföhn
  • Wasserkocher
  • Kaffeemaschine
  • Toaster
  • Waschmaschine
  • Geschirrspüler
  • Staubsauger
  • Leuchten
  • Spielzeug
  • E-Bikes
  • etc.

Nicht gefördert werden Reparaturen von „Klimakillern“ wie Benzinrasenmäher oder Gasherde (oder anders gesagt: von Geräten, die durch nicht erneuerbare Energiequellen wie Gas, Öl etc. angetrieben werden).

Achtung: Service- und Wartungsarbeiten fallen auch nicht darunter. Deinen Gasthermenservice kannst du damit also nicht zur Hälfte bezahlen. Zum Glück haben wir einen Studentenrabatt auf deine Thermenwartung!

Bonus für Reparatur von Elektrogeräten

Ist es wichtig, was am Gerät kaputt ist?

Nicht wirklich! Es muss zwar ein Elektrogerät sein, aber die elektronischen Bauteile müssen nicht die beschädigten Elemente sein. Ist an deinem Staubsauger also etwas anderes defekt, kannst du ihn trotzdem mit dem Reparaturbonus wieder herrichten lassen.

Wie hoch fällt der Reparaturbonus aus?

50% der Bruttokosten werden gedeckt! Allerdings maximal bis zu 200€ pro Gerätereparatur. Alle Kosten darüber müssen von dir getragen werden.

Ebenso werden bei einem Kostenvoranschlag für eine Reparatur 50% der Bruttokosten abgedeckt, max. aber 30€ Förderbetrag gegeben.

Wie funktioniert die Beantragung?

  • Geh auf www.reparaturbonus.at und dort auf „Reparaturbon erstellen“. Dort findest du das Reparaturbonus-Antragsformular.
  • Folgende Daten werden von dir benötigt: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnadresse in Österreich, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
  • Nach der Beantragung erhältst du den Bon per Mail. Du kannst ihn ausdrucken oder digital speichern. Beachte: Der Bon ist nach Zustellung 3 Wochen gültig! Verwendest du ihn in dieser Zeit nicht (d.h. stellst du keinen Reparaturantrag in dieser Zeit), verfällt er. Das ist aber nicht weiter schlimm. Du kannst einfach wieder einen neuen Bon beantragen.

Reparaturbonus

Wie funktioniert die Einlösung?

Du hast also deinen Bon erhalten und willst ihn (innerhalb der 3 Wochen Gültigkeitsdauer) einlösen. Das machst du einfach beim Bezahlen der Rechnung in einem der teilnehmenden Reparaturbetriebe. Wie viel die Förderung beträgt wird dann auf der Rechnung ausgewiesen und du musst nur die Differenz zahlen.

Willst du auf Nummer sicher gehen, dass du den Reparaturbonus bei deinem bestimmten Gerät in dem bestimmten Shop einlösen kannst, dann frag einfach vorher dort nach!

Nach der Einlösung bekommst du wieder eine Mail mit den Infos über den eingelösten Bon und wie hoch die Fördersumme war.

Kann ich auch mehrere Reparaturbons einlösen?

Ja, kannst du! Du musst nur beachten: Pro Gerät ein Bon. Sobald der erste Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, kannst du wieder einen Bon beantragen und für ein weiteres Gerät verwenden.

 

 

Der Reparaturbonus ist also eine ziemlich coole und unkomplizierte Sache! Also kram deine ausrangierten E-Gitarren, Verstärker, Papas Hochdruckreiniger und was sonst noch so an Elektrogeräten zu finden ist wieder hervor, schone Ressourcen und mach daher keinen Austausch, sondern lass Reparaturarbeiten daran vornehmen!

Alle konkreten Infos findest du auf der dazugehörigen Website reparaturbonus.at oder auf dem Infoblatt zur Aktion.

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